Erklärungsbedarf

Kann mir jemand erklären, wie der im Landtag NRW eingebrachte Gesetzentwurf die Einfügung §5 Abs. 2 Nr. 11 technisch umsetzen will?

heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.

(Hervorhebung von mir)

Ich freue mich schon auf zu installierende Software auf (Windows) Systemen und Backdoors in Routern… Ein Hoch auf freie Software. Frei wie in freier Rede, nicht wie in Freibier.

(Entschuldigt bitte diese politische Ausnahme, aber solche, von purem Aktionismus getriebenen Aktionen und von Nicht-Fachleuten erdachten Anforderungen sind oftmals, nennen wir es erschreckend. Und auf die Diskussion um Killerspiele lasse ich mich gar nicht erst ein – oder wurde jemals die Forderung nach einem Verbot von Autorennspielen laut, wenn wieder ein Raser einen Unschuldigen getötet hat? Aber ich bin ja schon ruhig…)

One Response to “Erklärungsbedarf”

  1. Metalhamster sagt:

    Jo Dominik, du hast vollkommen recht. Aber aehnlich erschreckend finde ich deine LastFm liste. Der Mix wuerde mir glaube ich tagelang quer im Magen liegen.

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